sinn-haft nr 12
schlamm & damm



ANTON TANTNER
Durchkreuzte Staatstafeln
Vermischung und Hausnummerierung in der Habsburgermonarchie

Mischung und Vermischung: Ein Sujet, so einfach und schwierig zugleich, ein universelles Phänomen, das sich gegen seine Verwissenschaftlichung sträubt. Auch eine von der NATO gesponserte Naturwissenschaft beißt sich daran die Zähne aus, konstatiert die "dendritic nature" (Chaté/Villermaux/Chomaz 1999, S. 1) des Untersuchungsgegenstands und erkennt, dass wir alle zu einem gemischten Leben verdammt seien. Allen schönen mathematischen Formeln und Fotografien chemischer Prozesse zum Trotz: wir wissen immer noch nicht, welches die richtigen Fragen sind, die an das Thema gestellt gehören (Farge/Guyon S. 12, 26). Und was ist mit der Vorsilbe "Ver-", die die Mischung erst zur Vermischung macht? Immerhin, hier verschafft Georges-Arthur Goldschmidts Analyse des Deutschen Klarheit: Denn "Ver-" steht nicht nur für "das, was von einem vorgezeichneten Weg abweicht" und "das, was den Sinn eines Worts ins absolute Gegenteil verkehrt", sondern es bezeichnet auch "das, was bis zur letzten Konsequenz fortschreitet" (Goldschmidt 1999, S. 54): Vermischung ist radikalisierte Mischung.
Vermischung - ein kaiserlicher Alptraum
Aus Sicht der habsburgischen Behörden zur Zeit der theresianisch-josephinischen Epoche ist Vermischung ein zu bekämpfendes Übel. Es beschäftigt gleichermaßen niedrige Beamte und den Kaiser, der Imperativ im Umgang damit ist eindeutig und lautet: "Vermischung (...) vermeiden".
(So der Befehl Josephs II. an die mit der Mappierung der an die Monarchie grenzenden Gebiete der Fürstentümer Moldau und Walachei beauftragten Offiziere, die nur an den Grenzen übernachten und "Wegen Gesundheits-Umständen (...) alle Vermischung so viel möglich in Dörfern vermeiden" (KA, 1773/57/64) sollen.)

Auch während der 1770 bis 1772 durchgeführten "Seelenkonskription" sind die mit diesem Geschäft der Volkszählung betrauten Beamten mehrfach mit "Vermischungen" konfrontiert. In diesen Jahren ziehen Kommissionen durch die Ortschaften der böhmischen und österreichischen Erbländer, Tirol und Vorderösterreich ausgenommen. Sie nummerieren dort zunächst die Häuser, verpassen dabei dem als ersten in einer Ortschaft angetroffenen Haus den Numero 1 und nummerieren die weiteren Häuser in aufsteigender Reihenfolge, bis das als letztes nummerierte Haus die höchste Nummer bekommt. Darauf tragen sie die Angaben über die Bewohner und Bewohnerinnen der einzelnen Häuser in vorgefertigte Tabellen ein, wobei das Interesse überwiegend den wehrfähigen Männern gilt, von denen im Vergleich zu den Frauen ein vielfaches an Daten erhoben wird.

Vermischte Orte
Darüber aber, was denn nun jeweils als ein Ort anzusehen sei, herrscht keineswegs Einigkeit, und so kommt es, dass manche Orte durch Vermischung zu verschwinden drohen: Als im Sommer 1770 in Kärnten die Konskription durchgeführt wird, werden die Häuser verschiedener Ortschaften nicht extra von eins an nummeriert, sondern "mehrere ihre eigenen Benamsung habende kleinere Ortschaften in der Numerirung in eine Zahl genommen vermischet". Eine offensichtlich dramatische Situation, denn die höchsten auf Landesebene für die Konskription Verantwortlichen, der Landeshauptmann Graf von Heister und der Feldmarschall-Leutnant von Bülow eilen mitsamt ihren Referenten an den Ort des Geschehens im mittleren Kärntner Kreis, "auf eigene Kösten", wie betont wird. Sie inspizieren die kraft durchgehender Nummerierung zusammengelegten Dörfer und stellen deren Integrität wieder her. Aus "Forcht", bei der Konskription in Oberkärnten könnte ebenfalls eine solch üble Ausdeutung der Instruktionen vorgefallen sein, begibt "man" - es ist also unklar, ob Landeshauptmann und Feldmarschall-Leutnant noch mit dabei waren - "sich" auch dorthin, und kann erleichtert feststellen, dass es hier zu keinen Vermischungen gekommen war (KA, 1770/74/566).

Ähnlich und zugleich umgekehrt die Situation in Oberösterreich: Im dortigen Traunviertel betreten die Kommissare Gegenden, in denen nur wenige Dörfer auszumachen sind; die vielen einschichtigen Häuser werden stattdessen in so genannte "Rotten" eingeteilt, in der Gegend Spital zum Beispiel gibt es derer vier, in denen 98 Häuser gezählt werden. Die dort tätige Kommission muss berichten, dass diese Häuser "dergestalten untereinander vermischet seyen, daß die gemeinschäftlich conscribirende Commissarien gezwungen waren, diese 4 Rotten in eine zusammen zuziehen" (KA., 1770/74/951); hier werden von Seiten der Vorgesetzten keinerlei Gegenmaßnahmen getroffen, das Vorgehen der Beamten wird gebilligt.
Die durchgehende Zahlenreihe ignoriert demnach die Eigennamen und hat eine zersetzende Wirkung, indem sie Grenzen missachtet und diese, verwaltungstechnisch gesehen, zum Verschwinden bringt, nicht ohne die Außengrenzen umso stärker zu ziehen. Wenn dies von den Behörden als wünschenswert gesehen wird, so wie im eben erwähnten oberösterreichischen Fall, ist die Rede davon, dass eine Vermischung beseitigt würde; beseitigt durch eine Zusammenziehung der Häuser. Wird eine Aufhebung von gegebenen Grenzen als nicht wünschenswert postuliert, wie im Kärntner Fall, so lautet das Argument, dass durch das so genannte "in eine Zahl nehmen" Vermischung bewirkt würde. Aufhebung und Beibehaltung von Grenzen, zwei konträre Praktiken; das mit ihnen zu erreichende Ziel, Vermischung zu vermeiden, bleibt dasselbe.

Vermischte Kreise und Staaten
Nicht nur Ortschaften, auch größere geographische Einheiten wie die so genannten Kreise sind der Gefahr der Vermischung ausgesetzt: In Böhmen beinhalten manche Pfarren Ortschaften, die in verschiedenen Kreisen liegen; die konskribierenden Kommissionen sind aber jeweils einem Viertel innerhalb eines Kreises zugeordnet und sollen dessen Grenzen nicht überschreiten. Die Beamten müssen darauf achten, die Ortschaften nach der geographischen Lage und "ohne Vermischung der Creysen" zu beschreiben; die kirchliche Raumordnung war in diesem Fall zu ignorieren (KA, 1770/74/918).

Und schließlich sind nicht einmal die Grenzen zwischen den Staaten "sauber und streng geschnitten" (Foucault 1988, S. 36): Bezeichnend dafür die Lage in den Grafschaften Görz und Gradiska, wo ein zu diesen gehörender Distrikt von 23 Dörfern auf dem Gebiet der Republik Venedig liegt: Dieser "ist fast Mitten durch das Venetianische Friaul und so vermischt, dass der Mann nur in das Nebenhauß gehen darf, um unter dieser Potenz Schuz sich zu werffen." Oft sei im nämlichen Dorf ein Haus unter das kaiserliche, das Nebenhaus aber unter das venetianische Gebiet gehörig. Die wegen dieser "Vermischung mit den Venetianischen Unterthanen" beantragte Militärbefreiung für die 331 dort wohnenden, als diensttauglich beschriebenen kaiserlichen Untertanen wird allerdings abgelehnt (KA, 1770/98/683, 1771/74/580).

Die Vermischung der Ortschaften, Kreise und Staaten betrifft die unterschiedlichen, in Konkurrenz zueinander tretenden territorialen Grenzziehungen. Die scharfen Linien, die die Grenzen der auf Papier gedruckten Tabellen ziehen, sollen auch im verworrenen Realen auffindbar sein; Uneindeutigkeiten, mehrfache Abhängigkeiten und Zuordnungen sind mit der räumlichen Anordnung des Tableaus nur schwer in Einklang zu bringen (Vismann 2000, S. 204-217).

Die Hausnummer - Produkt einer Vermischung
Das Haus ist vermeintlich unbeweglich, ortsgebunden; wird es mitsamt den in ihm aufgefundenen Subjekten in die Tabellen eingeschrieben, können, so die Hoffnung der Behörden, die Subjekte fixiert werden. Nicht alle Subjekte aber halten sich in Häusern auf. Was tun mit jenen, die auf schwankendem Boden angetroffen werden? Was tun mit Menschen, die sich auf Schiffen aufhalten? - Ein Problem, das 140 Jahre nach der hier behandelten Seelenkonskription noch einen Ständestaattheoretiker beschäftigen sollte: Die Volkszählung, so sinniert Othmar Spann, müsse "auf die österreichischen Schiffe, die sich am Stichtage auf der Reise oder im Auslande befinden" ausgedehnt werden, "Schiffsbesatzung und Fahrgäste" seien darin einzubeziehen, die "nötigen Einträge" seien von den "Schiffsführer[n]" vorzunehmen (Spann 1909, S. 66).

Zur eindeutigen Identifizierung des Hauses in der Tabelle dient die Hausnummer; sie ist der Primärschlüssel, dem folgerichtig die erste Spalte in den auszufüllenden Tabellen gebührt. Auch am Haus ist der Ort der Nummern genau festgelegt: Gemäß der allerhöchsten Resolution vom 8. März 1770 sind sie "ohne Anheftung besonderer Tafeln lediglich mit schwarzer Farbe durchgehends ober der HaußThüren sichtbar aufzuzeichnen" (AVA, HHStA). Erzeugt wird die gewünschte Farbe, indem Kienruß mit Leinöl vermischt wird (dazu MZA). Die Hausnummer ist also Produkt einer Vermischung: Die zunächst flüssige Konsistenz der Farbe ermöglicht die Anbringung am Haus, die Trocknung soll den Primärschlüssel auf alle Zeiten mit ihm verbinden. Die Grenze zwischen Haus und Hausnummer soll damit zum Verschwinden gebracht werden, ein Haus ohne Hausnummer nicht mehr denkmöglich sein.

Die Trockenlegung der Schiffmühlen
Doch was, wenn der Ort, dem das Haus zugeordnet ist, auf einmal wechselt? Was tun, wenn das mittels Hausnummer vermeintlich fest in der Tabelle verankerte Haus auf einmal hinweggezogen wird und in einer anderen Tabelle seinen Ankerplatz sucht?

Genau dieses Problem stellt sich den Kommissaren des Viertels unter dem Mannhartsberg, als sie an den Ufern der Donau ein spezielles Gebäude entdecken: Die Schiffmühle. Über einen Steg vom Ufer aus zu erreichen, am Land befestigt mit Seilen und Ketten, gesichert zuweilen auch mit einem Anker, besteht sie aus zwei Teilen: An der Uferseite liegt das Hauptschiff, auf dem sich ein Holzhaus mit Mühlwerk sowie einer Kammer mit Bett, Tisch und Sessel für den Schiffsmüller und seine Gehilfen befindet; das kleinere Schiff, das so genannte Weitschiff, ist vom Hauptschiff durch die Achse des Mühlrads getrennt, deren Enden auf beiden Schiffen aufliegen. Hochwasser, Überschwemmungen, Eisstöße und zu niedrige Wasserstände vertreiben die Schiffmühle von ihrem Ankerplatz, sie muss dann von Pferden an eine andere Stelle im Fluss gezogen werden, wo das Vermahlen des Korns wieder möglich ist.

Die Beamten staunen über das seltsame Gebilde: "Bald da, bald dort" ist es zu finden, ein "Mobile" ohne "stabilirte[n] Ort", es komme "heut da, morgen dort" zu stehen, je nach "Umständen des Gewässers". Was also tun, damit bei der Konskription weder die Schiffmühlen noch deren Personal übergangen werden, was tun, um "die gute Ordnung bey[zu]behalten"? - Die Kommissare schlagen eine Lösung vor: An den Schiffmühlen sind die Hausnummern ihrer Besitzer anzubringen, sie sind in die Verzeichnisse jenes Orts einzutragen, in dem sich das Haus des Besitzers befinde und die darauf zumindest temporär befindlichen Leute seien "in des possessoris Hausbeschreibung" einzuschalten.

Von den 20 Schiffmühlen, die zwischen den Brücken nächst Wien liegen, im zur Herrschaft Klosterneuburg gehörenden Leopoldauer Burgfried, seien demnach sechs in den Leopoldauer, zwölf in den Wiener und zwei in den Rodauner Verzeichnissen einzutragen. Die Bande, welche die Mühlen mit ihren Besitzern verknüpfen, werden demnach für stärker gehalten als die Taue und Ketten, mit denen sie am Land "angeheftet" sind (KA, 1771/74/134).

Doch auch in den folgenden Jahrzehnten gilt den Schiffmühlen das Misstrauen der Behörden, immerhin sind sie ein Hindernis für die Donausschifffahrt, da das Seil, an dem die Pferde die Schiffe stromaufwärts ziehen, nicht über sie hinweggleiten kann. Dem Argwohn der Navigationsingenieure zum Trotz, unbeirrt auch durch Zerstörungen in Folge von Unwetterkatastrophen halten sich die Mühlen aber im Strom und vermehren sich gar. Erst Dampfkraft und Donauregulierung leiten das Ende dieses zuweilen durchaus ertragreichen Gewerbes ein; die traditionellen Anlegeplätze liegen nun im alten Flussbett mit kaum mehr vorhandener Strömung, nur wenige Mühlen legen am Ufer des neuen Donaudurchstichs an und bestehen bis ins 20. Jahrhundert hinein.


Literatur:
  • Chaté, Hugues / Villermaux, Emmanuel / Chomaz, Jean-Marc: Why Mixing? In: Dies (Hrsg.): Mixing. Chaos and Turbulence. New York u.a. 1999, S. 1-8.
    Dieser Sammelband beinhaltet die Ergebnisseeiner vom Advanced Study Institute der NATO im Juli 1996organisierten Tagung
  • Farge, Marie / Guyon, Etienne: A Philosophical and Historical Journey through Mixing and Fully-developed Turbulence. In: Ebenda, S.11-36
  • Foucault, Michel: Archäologie des Wissens. Frankfurt am Main 1988
  • Goldschmidt, Georges-Arthur: Als Freud das Meer sah. Freud und die deutsche Sprache. Zürich 1999
  • Moravský Zemský Archiv, Brno (MZA), Bestand B1 Gubernium, R93/1b, Kt.1670: Znaimer Kreishauptmann an mährisches Gubernium, Znaim 1.10.1771
  • Österreichisches Staatsarchiv, Wien (ÖStA), Allgemeines Verwaltungsarchiv (AVA), Hofkanzlei, IV A 8 Böhmen, Kt. 497, 211 ex März 1770: Allerhöchste Resolution [8.3.1770]
  • ÖStA, Haus- Hof- und Staatsarchiv (HHStA), Staatsrat, Protokolle 1770, 1. Band, Nr. 70
  • ÖStA, Kriegsarchiv (KA), Bestand Hofkriegsrat (HKR), Akten:
    • 1770/74/566: Protokoll der kärntnerischen Konskriptionskommission, Klagenfurt 17.7.1770
    • 1770/74/918: Böhmisches Generalkommando an Hofkriegsrat, Prag 21.10.1770
    • 1770/74/951: Protokoll der oberösterreichischen Konskriptionskommission, Linz 29.10.1770
    • 1770/98/683: Bericht über die in den zwei Grafschaften Görz und Gradisca vollendete Landesbeschreibung, Görz 27.11.1770
    • 1771/74/134: Protokoll der niederösterreichischen Konskriptionskommission, Wien 24.12.1770
    • 1771/74/580: Vortrag der Hofkanzlei zur angetragenen Befreiung der über Taglio liegenden Ortschaften, Wien 11.5.1771; Reskript an das innerösterreichische Generalkommando, Wien 1.6.1771
    • 1773/57/64: Ah. Entschluss Joseph II. an Feldzeugmeister Preihs, Hermannstadt 10.7.1773
  • Spann, Othmar: Erhebungstechnische Probleme der österreichischen Volkszählung, in: Statistische Monatsschrift, 35.1909, S. 1-15, 65-74
  • Vismann, Cornelia: Akten. Medientechnik und Recht, Frankfurt am Main 2000
Zu den Schiffmühlen:
  • Hösch, Rudolf: Die Schiffsmühlen bei Floridsdorf / Die Bedeutung der Schiffsmühlen an der Donau, in: Unser schönes Floridsdorf, 1-2/1983, S. 5-15
  • Waissenberger, Robert: Wiener Nutzbauten des 19. Jahrhunderts als Beispiele zukunftweisenden Bauens. Wien/München 1977
  • Zischinsky, Richard: Schiffsmühlen an der Donau. In: Korneuburger Kulturnachrichten, H.3 1992. S. 2-5
  • Vgl. auch die Homepage der neu errichteten Schiffmühle in Orth an der Donau: http://www.schiffmuehle.at [13.12.2001]


herausgegeben vom hyper[realitäten]büro

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Schlamm und Damm. sinn-haft nr[11] - Cover

Texte der nr [12]:

Erscheinungsdatum: Februar 2002




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