Mischung und Vermischung: Ein Sujet, so einfach und schwierig
zugleich, ein universelles Phänomen, das sich gegen seine
Verwissenschaftlichung sträubt. Auch eine von der NATO
gesponserte Naturwissenschaft beißt sich daran die Zähne
aus, konstatiert die "dendritic nature"
(Chaté/Villermaux/Chomaz 1999, S. 1) des
Untersuchungsgegenstands und erkennt, dass wir alle zu einem
gemischten Leben verdammt seien. Allen schönen mathematischen
Formeln und Fotografien chemischer Prozesse zum Trotz: wir wissen
immer noch nicht, welches die richtigen Fragen sind, die an das Thema
gestellt gehören (Farge/Guyon S. 12, 26).
Und was ist mit der Vorsilbe "Ver-", die die Mischung
erst zur Vermischung macht? Immerhin, hier verschafft Georges-Arthur
Goldschmidts Analyse des Deutschen Klarheit: Denn "Ver-"
steht nicht nur für "das, was von einem vorgezeichneten
Weg abweicht" und "das, was den Sinn eines Worts ins
absolute Gegenteil verkehrt", sondern es bezeichnet auch "das,
was bis zur letzten Konsequenz fortschreitet" (Goldschmidt
1999, S. 54): Vermischung ist radikalisierte Mischung.
Vermischung - ein kaiserlicher Alptraum
Aus Sicht der habsburgischen Behörden zur Zeit der
theresianisch-josephinischen Epoche ist Vermischung ein zu
bekämpfendes Übel. Es beschäftigt gleichermaßen
niedrige Beamte und den Kaiser, der Imperativ im Umgang damit ist
eindeutig und lautet: "Vermischung (...) vermeiden".
(So der Befehl Josephs II. an die mit der Mappierung der an die
Monarchie grenzenden Gebiete der Fürstentümer Moldau und
Walachei beauftragten Offiziere, die nur an den Grenzen übernachten
und "Wegen Gesundheits-Umständen (...) alle Vermischung so
viel möglich in Dörfern vermeiden" (KA, 1773/57/64)
sollen.)
Auch während der 1770 bis 1772 durchgeführten
"Seelenkonskription" sind die mit diesem Geschäft
der Volkszählung betrauten Beamten mehrfach mit "Vermischungen"
konfrontiert. In diesen Jahren ziehen Kommissionen durch die
Ortschaften der böhmischen und österreichischen Erbländer,
Tirol und Vorderösterreich ausgenommen. Sie nummerieren dort
zunächst die Häuser, verpassen dabei dem als ersten in
einer Ortschaft angetroffenen Haus den Numero 1 und nummerieren die
weiteren Häuser in aufsteigender Reihenfolge, bis das als
letztes nummerierte Haus die höchste Nummer bekommt. Darauf
tragen sie die Angaben über die Bewohner und Bewohnerinnen der
einzelnen Häuser in vorgefertigte Tabellen ein, wobei das
Interesse überwiegend den wehrfähigen Männern gilt,
von denen im Vergleich zu den Frauen ein vielfaches an Daten erhoben
wird.
Vermischte Orte
Darüber aber, was denn nun jeweils als ein Ort anzusehen sei,
herrscht keineswegs Einigkeit, und so kommt es, dass manche Orte
durch Vermischung zu verschwinden drohen: Als im Sommer 1770 in
Kärnten die Konskription durchgeführt wird, werden die
Häuser verschiedener Ortschaften nicht extra von eins an
nummeriert, sondern "mehrere ihre eigenen Benamsung habende
kleinere Ortschaften in der Numerirung in eine Zahl genommen
vermischet". Eine offensichtlich dramatische Situation, denn
die höchsten auf Landesebene für die Konskription
Verantwortlichen, der Landeshauptmann Graf von Heister und der
Feldmarschall-Leutnant von Bülow eilen mitsamt ihren Referenten
an den Ort des Geschehens im mittleren Kärntner Kreis, "auf
eigene Kösten", wie betont wird. Sie inspizieren die kraft
durchgehender Nummerierung zusammengelegten Dörfer und stellen
deren Integrität wieder her. Aus "Forcht", bei der
Konskription in Oberkärnten könnte ebenfalls eine solch
üble Ausdeutung der Instruktionen vorgefallen sein, begibt
"man" - es ist also unklar, ob
Landeshauptmann und Feldmarschall-Leutnant noch mit dabei
waren - "sich" auch dorthin, und kann
erleichtert feststellen, dass es hier zu keinen Vermischungen
gekommen war (KA, 1770/74/566).
Ähnlich und zugleich umgekehrt die Situation in
Oberösterreich: Im dortigen Traunviertel betreten die Kommissare
Gegenden, in denen nur wenige Dörfer auszumachen sind; die
vielen einschichtigen Häuser werden stattdessen in so genannte
"Rotten" eingeteilt, in der Gegend Spital zum Beispiel
gibt es derer vier, in denen 98 Häuser gezählt werden. Die
dort tätige Kommission muss berichten, dass diese Häuser
"dergestalten untereinander vermischet seyen, daß die
gemeinschäftlich conscribirende Commissarien gezwungen waren,
diese 4 Rotten in eine zusammen zuziehen" (KA., 1770/74/951);
hier werden von Seiten der Vorgesetzten keinerlei Gegenmaßnahmen
getroffen, das Vorgehen der Beamten wird gebilligt.
Die durchgehende Zahlenreihe ignoriert demnach die Eigennamen und
hat eine zersetzende Wirkung, indem sie Grenzen missachtet und diese,
verwaltungstechnisch gesehen, zum Verschwinden bringt, nicht ohne die
Außengrenzen umso stärker zu ziehen. Wenn dies von den
Behörden als wünschenswert gesehen wird, so wie im eben
erwähnten oberösterreichischen Fall, ist die Rede davon,
dass eine Vermischung beseitigt würde; beseitigt durch eine
Zusammenziehung der Häuser. Wird eine Aufhebung von gegebenen
Grenzen als nicht wünschenswert postuliert, wie im Kärntner
Fall, so lautet das Argument, dass durch das so genannte "in
eine Zahl nehmen" Vermischung bewirkt würde. Aufhebung und
Beibehaltung von Grenzen, zwei konträre Praktiken; das mit ihnen
zu erreichende Ziel, Vermischung zu vermeiden, bleibt dasselbe.
Vermischte Kreise und Staaten
Nicht nur Ortschaften, auch größere geographische
Einheiten wie die so genannten Kreise sind der Gefahr der Vermischung
ausgesetzt: In Böhmen beinhalten manche Pfarren Ortschaften, die
in verschiedenen Kreisen liegen; die konskribierenden Kommissionen
sind aber jeweils einem Viertel innerhalb eines Kreises zugeordnet
und sollen dessen Grenzen nicht überschreiten. Die Beamten
müssen darauf achten, die Ortschaften nach der geographischen
Lage und "ohne Vermischung der Creysen" zu beschreiben;
die kirchliche Raumordnung war in diesem Fall zu ignorieren (KA,
1770/74/918).
Und schließlich sind nicht einmal die Grenzen zwischen den
Staaten "sauber und streng geschnitten" (Foucault 1988,
S. 36): Bezeichnend dafür die Lage in den Grafschaften Görz
und Gradiska, wo ein zu diesen gehörender Distrikt von 23
Dörfern auf dem Gebiet der Republik Venedig liegt: Dieser "ist
fast Mitten durch das Venetianische Friaul und so vermischt, dass der
Mann nur in das Nebenhauß gehen darf, um unter dieser Potenz
Schuz sich zu werffen." Oft sei im nämlichen Dorf ein Haus
unter das kaiserliche, das Nebenhaus aber unter das venetianische
Gebiet gehörig. Die wegen dieser "Vermischung mit den
Venetianischen Unterthanen" beantragte Militärbefreiung
für die 331 dort wohnenden, als diensttauglich beschriebenen
kaiserlichen Untertanen wird allerdings abgelehnt (KA, 1770/98/683,
1771/74/580).
Die Vermischung der Ortschaften, Kreise und Staaten betrifft die
unterschiedlichen, in Konkurrenz zueinander tretenden territorialen
Grenzziehungen. Die scharfen Linien, die die Grenzen der auf Papier
gedruckten Tabellen ziehen, sollen auch im verworrenen Realen
auffindbar sein; Uneindeutigkeiten, mehrfache Abhängigkeiten und
Zuordnungen sind mit der räumlichen Anordnung des Tableaus nur
schwer in Einklang zu bringen (Vismann 2000, S. 204-217).
Die Hausnummer - Produkt einer Vermischung
Das Haus ist vermeintlich unbeweglich, ortsgebunden; wird es
mitsamt den in ihm aufgefundenen Subjekten in die Tabellen
eingeschrieben, können, so die Hoffnung der Behörden, die
Subjekte fixiert werden. Nicht alle Subjekte aber halten sich in
Häusern auf. Was tun mit jenen, die auf schwankendem Boden
angetroffen werden? Was tun mit Menschen, die sich auf Schiffen
aufhalten? - Ein Problem, das 140 Jahre nach der hier
behandelten Seelenkonskription noch einen Ständestaattheoretiker
beschäftigen sollte: Die Volkszählung, so sinniert Othmar
Spann, müsse "auf die österreichischen Schiffe, die
sich am Stichtage auf der Reise oder im Auslande befinden"
ausgedehnt werden, "Schiffsbesatzung und Fahrgäste"
seien darin einzubeziehen, die "nötigen Einträge"
seien von den "Schiffsführer[n]" vorzunehmen (Spann
1909, S. 66).
Zur eindeutigen Identifizierung des Hauses in der Tabelle dient
die Hausnummer; sie ist der Primärschlüssel, dem
folgerichtig die erste Spalte in den auszufüllenden Tabellen
gebührt. Auch am Haus ist der Ort der Nummern genau festgelegt:
Gemäß der allerhöchsten Resolution vom 8. März
1770 sind sie "ohne Anheftung besonderer Tafeln lediglich mit
schwarzer Farbe durchgehends ober der HaußThüren sichtbar
aufzuzeichnen" (AVA, HHStA). Erzeugt wird die gewünschte
Farbe, indem Kienruß mit Leinöl vermischt wird (dazu MZA).
Die Hausnummer ist also Produkt einer Vermischung: Die zunächst
flüssige Konsistenz der Farbe ermöglicht die Anbringung am
Haus, die Trocknung soll den Primärschlüssel auf alle
Zeiten mit ihm verbinden. Die Grenze zwischen Haus und Hausnummer
soll damit zum Verschwinden gebracht werden, ein Haus ohne Hausnummer
nicht mehr denkmöglich sein.
Die Trockenlegung der Schiffmühlen
Doch was, wenn der Ort, dem das Haus zugeordnet ist, auf einmal
wechselt? Was tun, wenn das mittels Hausnummer vermeintlich fest in
der Tabelle verankerte Haus auf einmal hinweggezogen wird und in
einer anderen Tabelle seinen Ankerplatz sucht?
Genau dieses Problem stellt sich den Kommissaren des Viertels
unter dem Mannhartsberg, als sie an den Ufern der Donau ein
spezielles Gebäude entdecken: Die Schiffmühle. Über
einen Steg vom Ufer aus zu erreichen, am Land befestigt mit Seilen
und Ketten, gesichert zuweilen auch mit einem Anker, besteht sie aus
zwei Teilen: An der Uferseite liegt das Hauptschiff, auf dem sich ein
Holzhaus mit Mühlwerk sowie einer Kammer mit Bett, Tisch und
Sessel für den Schiffsmüller und seine Gehilfen befindet;
das kleinere Schiff, das so genannte Weitschiff, ist vom Hauptschiff
durch die Achse des Mühlrads getrennt, deren Enden auf beiden
Schiffen aufliegen. Hochwasser, Überschwemmungen, Eisstöße
und zu niedrige Wasserstände vertreiben die Schiffmühle von
ihrem Ankerplatz, sie muss dann von Pferden an eine andere Stelle im
Fluss gezogen werden, wo das Vermahlen des Korns wieder möglich
ist.
Die Beamten staunen über das seltsame Gebilde: "Bald
da, bald dort" ist es zu finden, ein "Mobile" ohne
"stabilirte[n] Ort", es komme "heut da, morgen
dort" zu stehen, je nach "Umständen des Gewässers".
Was also tun, damit bei der Konskription weder die Schiffmühlen
noch deren Personal übergangen werden, was tun, um "die
gute Ordnung bey[zu]behalten"? - Die Kommissare schlagen
eine Lösung vor: An den Schiffmühlen sind die Hausnummern
ihrer Besitzer anzubringen, sie sind in die Verzeichnisse jenes Orts
einzutragen, in dem sich das Haus des Besitzers befinde und die
darauf zumindest temporär befindlichen Leute seien "in des
possessoris Hausbeschreibung" einzuschalten.
Von den 20 Schiffmühlen, die zwischen den Brücken nächst
Wien liegen, im zur Herrschaft Klosterneuburg gehörenden
Leopoldauer Burgfried, seien demnach sechs in den Leopoldauer, zwölf
in den Wiener und zwei in den Rodauner Verzeichnissen einzutragen.
Die Bande, welche die Mühlen mit ihren Besitzern verknüpfen,
werden demnach für stärker gehalten als die Taue und
Ketten, mit denen sie am Land "angeheftet" sind (KA,
1771/74/134).
Doch auch in den folgenden Jahrzehnten gilt den Schiffmühlen
das Misstrauen der Behörden, immerhin sind sie ein Hindernis für
die Donausschifffahrt, da das Seil, an dem die Pferde die Schiffe
stromaufwärts ziehen, nicht über sie hinweggleiten kann.
Dem Argwohn der Navigationsingenieure zum Trotz, unbeirrt auch durch
Zerstörungen in Folge von Unwetterkatastrophen halten sich die
Mühlen aber im Strom und vermehren sich gar. Erst Dampfkraft und
Donauregulierung leiten das Ende dieses zuweilen durchaus
ertragreichen Gewerbes ein; die traditionellen Anlegeplätze
liegen nun im alten Flussbett mit kaum mehr vorhandener Strömung,
nur wenige Mühlen legen am Ufer des neuen Donaudurchstichs an
und bestehen bis ins 20. Jahrhundert hinein.
Literatur:
- Chaté, Hugues / Villermaux, Emmanuel / Chomaz, Jean-Marc: Why Mixing? In: Dies (Hrsg.): Mixing. Chaos and Turbulence. New York u.a. 1999, S. 1-8.
Dieser Sammelband beinhaltet die Ergebnisseeiner vom Advanced Study Institute der NATO im Juli 1996organisierten Tagung
- Farge, Marie / Guyon, Etienne: A Philosophical and Historical Journey through Mixing and Fully-developed Turbulence. In: Ebenda, S.11-36
- Foucault, Michel: Archäologie des Wissens. Frankfurt am Main 1988
- Goldschmidt, Georges-Arthur: Als Freud das Meer sah. Freud und die deutsche Sprache. Zürich 1999
- Moravský Zemský Archiv, Brno (MZA), Bestand B1 Gubernium, R93/1b, Kt.1670: Znaimer Kreishauptmann an mährisches Gubernium, Znaim 1.10.1771
- Österreichisches Staatsarchiv, Wien (ÖStA), Allgemeines Verwaltungsarchiv (AVA), Hofkanzlei, IV A 8 Böhmen, Kt. 497, 211 ex März 1770: Allerhöchste Resolution [8.3.1770]
- ÖStA, Haus- Hof- und Staatsarchiv (HHStA), Staatsrat, Protokolle 1770, 1. Band, Nr. 70
- ÖStA, Kriegsarchiv (KA), Bestand Hofkriegsrat (HKR), Akten:
- 1770/74/566: Protokoll der kärntnerischen Konskriptionskommission, Klagenfurt 17.7.1770
- 1770/74/918: Böhmisches Generalkommando an Hofkriegsrat, Prag 21.10.1770
- 1770/74/951: Protokoll der oberösterreichischen Konskriptionskommission, Linz 29.10.1770
- 1770/98/683: Bericht über die in den zwei Grafschaften Görz und Gradisca vollendete Landesbeschreibung, Görz 27.11.1770
- 1771/74/134: Protokoll der niederösterreichischen Konskriptionskommission, Wien 24.12.1770
- 1771/74/580: Vortrag der Hofkanzlei zur angetragenen Befreiung der über Taglio liegenden Ortschaften, Wien 11.5.1771; Reskript an das innerösterreichische Generalkommando, Wien 1.6.1771
- 1773/57/64: Ah. Entschluss Joseph II. an Feldzeugmeister Preihs, Hermannstadt 10.7.1773
- Spann, Othmar: Erhebungstechnische Probleme der österreichischen Volkszählung, in: Statistische Monatsschrift, 35.1909, S. 1-15, 65-74
- Vismann, Cornelia: Akten. Medientechnik und Recht, Frankfurt am Main 2000
Zu den Schiffmühlen:
- Hösch, Rudolf: Die Schiffsmühlen bei Floridsdorf / Die Bedeutung der Schiffsmühlen an der Donau, in: Unser schönes Floridsdorf, 1-2/1983, S. 5-15
- Waissenberger, Robert: Wiener Nutzbauten des 19. Jahrhunderts als Beispiele zukunftweisenden Bauens. Wien/München 1977
- Zischinsky, Richard: Schiffsmühlen an der Donau. In: Korneuburger Kulturnachrichten, H.3 1992. S. 2-5
- Vgl. auch die Homepage der neu errichteten Schiffmühle in Orth an der Donau: http://www.schiffmuehle.at [13.12.2001]
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